Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BauKing GmbH; Bauwaren Mahler GmbH & Co. KG Bayerische Bauwaren; Mahler Bayerische Bauwaren GmbH; Mahler Fliesen- und Glasbau GmbH; Hillari Fliesen-Center GmbH - BWB/Z-5377 | Bundeswettbewerbsbehörde

BauKing GmbH; Bauwaren Mahler GmbH & Co. KG Bayerische Bauwaren; Mahler Bayerische Bauwaren GmbH; Mahler Fliesen- und Glasbau GmbH; Hillari Fliesen-Center GmbH

BWB/Z-5377

21.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Bauwaren Mahler GmbH & Co. KG Bayerische Bauwaren, die Mahler Bayerische Bauwaren GmbH, und die Mahler Fliesen- und Glasbau GmbH, sowie von 75 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Hillari Fliesen-Center GmbH, durch BauKing GmbH, allesamt Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2021 weggefallen.

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