Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MTI Beteiligungen GmbH; INOS 20-036 - BWB/Z-5376 | Bundeswettbewerbsbehörde

MTI Beteiligungen GmbH; INOS 20-036

BWB/Z-5376

20.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ein Investmentvehikel, das von MTI Beteiligungen GmbH, Schwaig bei Nürnberg, 
Deutschland, kontrolliert wird, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über INOS 20-036 GmbH, Schwaig bei Nürnberg, Deutschland, in die das Geschäft der Softwarelösungen für die Finanzdienstleistungsbranche von SAP SE, Walldorf, Deutschland, eingebracht wird, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für die Finanzdienstleistungsbranche.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.05.2021 weggefallen.

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