Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

erdgas schwaben gmbh; MAXENERGY GmbH; MAXENERGY Austria Handels GmbH - BWB/Z-5375 | Bundeswettbewerbsbehörde

erdgas schwaben gmbh; MAXENERGY GmbH; MAXENERGY Austria Handels GmbH

BWB/Z-5375

20.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

erdgas schwaben gmbh mit Sitz in Augsburg, Deutschland, deren Anteile unmittelbar von der Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland, und mittelbar von einem zweiten Gesellschafter, der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH mit Sitz in Augsburg, Deutschland, gehalten werden, beabsichtigt alleinige Kontrolle über die und sämtliche Anteile an MAXENERGY GmbH mit Sitz in Augsburg, Deutschland, und MAXENERGY Austria Handels GmbH mit Sitz in Dornbirn, Österreich, zu erwerben. MAXENERGY GmbH und MAXENERGY Austria Handels GmbH sind in Deutschland und Österreich im Endkundengeschäft in der Strom- und Gasversorgung tätig. Es handelt sich dabei um ein reines Vertriebsgeschäft ohne eigene Erzeugung.

Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätshandel, Gashandel durch Rohrleitungen.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.05.2021 weggefallen.

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