Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Beiselen GmbH; Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein Main eG; Bio Kontor GmbH - BWB/Z-5371 | Bundeswettbewerbsbehörde

Beiselen GmbH; Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein Main eG; Bio Kontor GmbH

BWB/Z-5371

20.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle an der Bio Kontor, Hofheim, durch die Beiselen GmbH, Ulm, und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein Main eG, Köln.

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut, Futtermittel

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2021 weggefallen.

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