Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Beiselen GmbH; Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein Main eG; Bio Kontor GmbH
BWB/Z-5371
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb gemeinsamer Kontrolle an der Bio Kontor, Hofheim, durch die Beiselen GmbH, Ulm, und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein Main eG, Köln.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut, Futtermittel
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2021 weggefallen.