Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rocket Software, Inc.; ASG Everglades Holdings, Inc.
BWB/Z-5370
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Im Wege einer Fusion beabsichtigt Rocket Software, Inc. (USA), die von Fonds kontrolliert wird, die von Bain Capital Investors, LLC (USA) verwaltet werden, 100% der Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über ASG Everglades Holdings, Inc. (USA), einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Software-Sektor.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2021 weggefallen.