Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mubadala Investment Company PJSC; Iris EquityCo, S.à.r.l.,; Apax Partners LLP (AP)
BWB/Z-5368
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mubadala Investment Company PJSC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, beabsichtigt, mittelbar 25 % der Anteile an Iris EquityCo S.à r.l, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Sehbehelfen und deren Teile; Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2021 weggefallen.