Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; White Clarke Group Holdings Limited - BWB/Z-5367 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; White Clarke Group Holdings Limited

BWB/Z-5367

15.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, über ihre kontrollierte Portfoliogesellschaft IDS Group, Inc. (USA), indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über WC Topco Limited (Jersey), welche indirekt sämtliche Anteile an White Clarke Group Holdings Limited (Vereinigtes Königreich) hält, zu erwerben.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2021 weggefallen.

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