Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TEC The Enabling Company GmbH; BICO Zweirad Marketing GmbH - BWB/Z-5366 | Bundeswettbewerbsbehörde

TEC The Enabling Company GmbH; BICO Zweirad Marketing GmbH

BWB/Z-5366

15.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TEC The Enabling Company GmbH und BICO Zweirad Marketing GmbH beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens für den Aufbau und Betrieb einer E-Commerce-Plattform speziell für Zweiradmobilität.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2021 weggefallen.

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