Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton Holding GmbH; AXXENCE Gruppe
BWB/Z-5365
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton Holding GmbH beabsichtigt, indirekt 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über (i) Axxence Aromatic GmbH, (ii) Axxence Slovakia s.r.o., (iii) Axxence Sarl und (iv) Greenfuture B.V. zu erwerben (mit geplanter, anschließender Beteiligung des Managements in Höhe von ca 9 %).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von natürlichen Aromarohstoffen für die Geschmacks- und Duftmittelindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2021 weggefallen.