Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, L.P.; Calypso Group Lux S.C.A. und Calypso Manco S.à.r.l - BWB/Z-5364 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, L.P.; Calypso Group Lux S.C.A. und Calypso Manco S.à.r.l

BWB/Z-5364

14.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo, L.P. (USA) beabsichtigt, indirekt die alleinige Kontrolle über Calypso Group Lux S.C.A. und Calypso Manco S.à.r.l (beide Luxemburg) zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszeig: Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor für Software. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.05.2021 weggefallen.

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