Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kingspan Holding Netherlands BV; LOGSTOR International Holding S.à r.l.
BWB/Z-5362
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kingspan Holding Netherlands BV, Niederlande, plant alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über LOGSTOR International Holding S.à r.l., Luxemburg, zu erwerben. Die Transaktion betrifft die Produktion und den Vertrieb von vorisolierten Rohren.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2021 weggefallen.