Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kingspan Holding Netherlands BV; LOGSTOR International Holding S.à r.l. - BWB/Z-5362 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kingspan Holding Netherlands BV; LOGSTOR International Holding S.à r.l.

BWB/Z-5362

12.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kingspan Holding Netherlands BV, Niederlande, plant alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über LOGSTOR International Holding S.à r.l., Luxemburg, zu erwerben. Die Transaktion betrifft die Produktion und den Vertrieb von vorisolierten Rohren. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2021 weggefallen.

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