Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aesculap AG; SCHÖLLY FIBEROPTIC GmbH
BWB/Z-5361
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erhöhung der Beteiligung an SCHÖLLY FIBEROPTIC GmbH auf 70% und damit Erwerb von gemeinsamer Kontrolle über SCHÖLLY FIBEROPTIC GmbH durch Aesculap AG, beide Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2021 weggefallen.