Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EasyPark Group AS; PARK NOW Group Holding B.V. - BWB/Z-5360 | Bundeswettbewerbsbehörde

EasyPark Group AS; PARK NOW Group Holding B.V.

BWB/Z-5360

12.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EasyPark Group AS, Norwegen, beabsichtigt den  Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über PARK NOW Group Holding B.V., Niederlande. 

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 

 

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2021 weggefallen.

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