Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EasyPark Group AS; PARK NOW Group Holding B.V.
BWB/Z-5360
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EasyPark Group AS, Norwegen, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über PARK NOW Group Holding B.V., Niederlande.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2021 weggefallen.