Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Remondis Recycling GmbH & Co KG; VERRE GmbH & Co. KG - BWB/Z-5355 | Bundeswettbewerbsbehörde

Remondis Recycling GmbH & Co KG; VERRE GmbH & Co. KG

BWB/Z-5355

08.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines nicht vollfunktionsfähigen Gemeinschaftsunternehmens zwischen Remondis Recycling GmbH & Co KG, Deutschland, und Verallia Deutschland AG, Deutschland.


Betroffener Geschäftszweig: Sonstige Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2021 weggefallen.

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