Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Draslovka Holding a.s.; AnQore B.V; Distributions-JV; Produktions-JV - BWB/Z-5352 | Bundeswettbewerbsbehörde

Draslovka Holding a.s.; AnQore B.V; Distributions-JV; Produktions-JV

BWB/Z-5352

07.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens zwischen Draslovka Holding a.s., Tschechien, und AnQore B.V., Niederlande. 
Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von festem Natriumcyanid.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.05.2021 weggefallen.

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