Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atlantis B.V.; Andus Group B.V. - BWB/Z-5351 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atlantis B.V.; Andus Group B.V.

BWB/Z-5351

06.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb aller Anteile (100%) der Andus Group 8.V., Niederlande durch Atlantis B.V., Niederlande. Atlantis B.V. befindet sich derzeit indirekt (100 %) im Besitz der Gilde Equity Management (GEM) Benelux Fund lV Coöperatief B.A., Niederlande.

Das angemeldete Vorhaben betrifft die Herstellung von
feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.05.2021 weggefallen.

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