Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DuPont de Nemours, Inc.; Laird Limited - BWB/Z-5349 | Bundeswettbewerbsbehörde

DuPont de Nemours, Inc.; Laird Limited

BWB/Z-5349

02.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DuPont de Nemours, Inc. (USA), beabsichtigt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über den Geschäftsbereich Performance Materials der Laird Limited (Vereinigtes Königreich) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Komponenten zur Wärmeübertragung (Grenzflächen- bzw Wärmeleitmaterialien) sowie Lösungen zum Schutz vor elektromagnetischen Interferenzen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2021 weggefallen.

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