Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Goldman Sachs Group, Inc.; Aragen Life Sciences Private Limited - BWB/Z-5348 | Bundeswettbewerbsbehörde

Goldman Sachs Group, Inc.; Aragen Life Sciences Private Limited

BWB/Z-5348

06.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gruppengesellschaften bzw verbundene Unternehmen der Goldman Sachs Group, Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigen, gemeinsam mit von ihnen verwalteten Fonds, bis zu 31,1% der Anteile (verbunden mit Vetorechten für strategische Entscheidungen) an Aragen Life Sciences Private Limited, Indien, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht