Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Goldman Sachs Group, Inc.; Aragen Life Sciences Private Limited
BWB/Z-5348
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gruppengesellschaften bzw verbundene Unternehmen der Goldman Sachs Group, Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigen, gemeinsam mit von ihnen verwalteten Fonds, bis zu 31,1% der Anteile (verbunden mit Vetorechten für strategische Entscheidungen) an Aragen Life Sciences Private Limited, Indien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2021 weggefallen.