Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MEGGLE Group GmbH; Stegmann Emmentaler Käsereien GmbH
BWB/Z-5347
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MEGGLE Group GmbH, Wasserburg am Inn, Deutschland, beabsichtigt mittelbar 100 % der Anteile an der Stegmann Emmentaler Käsereien GmbH Kempten, Deutschland, zu erwerben. Als Folge dieses Zusammenschlussvorhabens wird die MEGGLE Group GmbH die alleinige Kontrolle über Stegmann Emmentaler Käsereien GmbH erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2021 weggefallen.