Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OEP Capital Advisors, L.P.; Cicor AG
BWB/Z-5346
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OEP Capital Advisors, L.P., USA, beabsichtigt, indirekt 29,35% der Anteile und damit die de facto alleinige Kontrolle über Cicor AG, Schweiz, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2021 weggefallen.