Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

One Equity Partners VI, L.P.; attune Lanka (Private) Limited - BWB/Z-5345 | Bundeswettbewerbsbehörde

One Equity Partners VI, L.P.; attune Lanka (Private) Limited

BWB/Z-5345

01.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ein Akquisitionsvehikel, das im Eigentum von Rizing LLC (USA) steht und indirekt durch den von dem Private-Equity-Unternehmen One Equity Partners (USA) verwalteten Fonds One Equity Partners VI, L.P. kontrolliert wird, beabsichtigt, sämtliche Anteile an attune Lanka (Private) Limited (Sri Lanka) und dadurch alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen einschließlich ihrer weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Software-Sektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2021 weggefallen.

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