Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Universal-Investment-Luxembourg S.A.; Bayerische Versorgungskammer; Am Schweizergarten Drei Beteiligungen GmbH & Co. KG - BWB/Z-5343 | Bundeswettbewerbsbehörde

Universal-Investment-Luxembourg S.A.; Bayerische Versorgungskammer; Am Schweizergarten Drei Beteiligungen GmbH & Co. KG

BWB/Z-5343

01.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Universal-Investment-Luxembourg S.A., Luxemburg beabsichtigt, über den von ihr indirekt kontrollierten Fonds BVK-Europa I-Immobilienfonds S.C.S., SICAV RAIF – ROAT, in welchem die Bayerische Versorgungskammer investiert ist, alle Kommanditanteile an der und (indirekt über eine zu 100% gehaltene Komplementärin) alleinige Kontrolle über die Am Schweizergarten Drei Beteiligungen GmbH & Co. KG und damit an deren 100%-Tochtergesellschaft Am Schweizergarten Drei GmbH & Co. KG, welche Eigentümerin der Liegenschaft an der Adresse Arsenalstraße 8, 1100 Wien samt Wohnturm "BelView" ist, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig:  Grundstücks- und Wohnungswesen; Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2021 weggefallen.

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