Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kirchdorfer Zementwerk Hofmann Gesellschaft m.b.H.; Team Asche GmbH
BWB/Z-5341
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kirchdorfer Zementwerk Hofmann Gesellschaft m.b.H. (Kirchdorf an der Krems) beabsichtigt den Erwerb von 25 % der Geschäftsanteile an der Team Asche GmbH (Pöchlarn) von der Wiesauer+Juchem GmbH (Wieselburg).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die sonstige Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.04.2021 weggefallen.