Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TDR Capital LLP; BPP Holdings Limited PP
BWB/Z-5340
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TDR Capital IV 'A' L.P. und TDR Capital IV Associates L.P. (jeweils Fonds, die von TDR Capital LLP gehalten werden) beabsichtigen, indirekt 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über BPP Holdings Limited, alle Vereinigtes Königreich, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht, Sonstiger Unterricht a.n.g.
Betroffener Geschäftszweig: P - Erziehung und Unterricht
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.04.2021 weggefallen.