Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Facebook, Inc.; Kustomer, Inc.
BWB/Z-5338
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Transaktion betrifft den Erwerb der alleinigen Kontrolle über Kustomer, Inc. (New York / USA) durch Facebook, Inc. (Kalifornien / USA).
Der Zusammenschluss betrifft Software für das Kundenbeziehungsmanagement.
Betroffene Branche: Informationstechnologie
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 02.04.2021 gemäß Art 22 EG-Fusionskontrollverordnung (FKVO) einen Antrag auf Verweisung an die Europäische Kommission gestellt. Alle einzelstaatlichen Fristen, die den Zusammenschluss betreffen, werden gehemmt.
Die Europäische Kommission hat den Antrag auf Verweisung angenommen.