Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; RDM La Rochette S.A.S. - BWB/Z-5335 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; RDM La Rochette S.A.S.

BWB/Z-5335

30.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, plant indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über RDM La Rochette S.A.S., Frankreich, zu erwerben.


Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Pappe.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2021 weggefallen.

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