Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andritz Aktiebolag; GE Power Sweden AB - BWB/Z-5333 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andritz Aktiebolag; GE Power Sweden AB

BWB/Z-5333

29.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andritz Aktiebolag, Örnsköldsvik, Schweden, eine Tochtergesellschaft von Andritz AG, Graz, Österreich, beabsichtigt Vermögenswerte zu erwerben, die gemeinsam das Air Quality Control System Geschäft von GE Power Sweden AB, Norrköping, Schweden ausmachen.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen (C 28.25), Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung (C 28.95).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2021 weggefallen.

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