Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Unternehmerkapital III SCSp; AF Eagle Holding GmbH - BWB/Z-5329 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Unternehmerkapital III SCSp; AF Eagle Holding GmbH

BWB/Z-5329

26.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bregal Unternehmerkapital III SCSp (Großherzogtum Luxemburg) beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über AF Eagle Holding GmbH (Grünwald/ Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Golfbekleidung und -zubehör.


Betroffener Geschäftsbereich: Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln und Einzelhandel mit Bekleidung

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2021 weggefallen.

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