Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); HENSOLDT AG
BWB/Z-5327
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts, beabsichtigt, im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland 25,1% der Aktien der HENSOLDT AG, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. In-strumenten und Vorrichtungen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2021 weggefallen.