Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Health Solutions Investments S.à.r.l.; OLP Top S.A.; AHS Europe S.A. - BWB/Z-5326 | Bundeswettbewerbsbehörde

Health Solutions Investments S.à.r.l.; OLP Top S.A.; AHS Europe S.A.

BWB/Z-5326

26.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Health Solutions Investments S.à.r.l (Luxemburg) beabsichtigt, eine Beteiligung in Höhe von bis zu ca. 34% der Anteile an und die gemeinsame Kontrolle über AHS TopCo S.A. und AHS Europe S.A., beide 17a, Rue des Bains, L-1212 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, von OLP Top S.A., 17a, Rue des Bains, L-1212 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.; Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2021 weggefallen.

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