Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft; Credit Suisse (Luxembourg) S.A. Zweigniederlassung Österreich
BWB/Z-5323
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter Referral von bestimmten Private Banking Kunden der österreichischen Zweigniederlassung von Credit Suisse, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, an Liechtensteinische Landesbank (Österreich) Aktiengesellschaft, Wien, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Finanzdienstleistungen
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2021 weggefallen.