Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Platinum Equity Group; Runtime Collective Limited (“Brandwatch”)
BWB/Z-5321
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der Zusammenschluss betrifft den (indirekten) Erwerb der alleinigen Kontrolle über Runtime Collective Limited (Brandwatch) (Brighton / Vereinigtes Kindgom) durch Platinum Equity Group (Beverly Hills / USA).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produkte im Bereich Social Media Management.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2021 weggefallen.