Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BorgWarner Inc.; AKASOL AG
BWB/Z-5320
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BorgWarner Inc., USA, beabsichtigt, indirekt über ihre mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft ABBA BidCo AG, Deutschland, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über die AKASOL AG, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2021 weggefallen.