Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LVMH Moёt Hennessy-Louis Vuitton SE; AOS Enterprises, LLC; Ace of Spades Holdings, LLC - BWB/Z-5319 | Bundeswettbewerbsbehörde

LVMH Moёt Hennessy-Louis Vuitton SE; AOS Enterprises, LLC; Ace of Spades Holdings, LLC

BWB/Z-5319

22.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LVMH Moёt Hennessy Louis Vuitton beabsichtigt, über Moet Hennessy Inc. von AOS Enterprises, LLC (im Besitz von Herrn Shawп C. Cartel) eine 50 %-ige Beteiligung an und die gemeinsame Kontrolle über Ace of Spades Holdings, LLC zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben bеtrifft den Vertrieb von Weinen und Spirituosen; (Großhandel mit Weinen und Spirituosen)

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht