Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Walki Group OY; Plasbel Plásticos, S.A.U.
BWB/Z-5317
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Walki Group OY (Ahventie 4 A 15, 02170 Espoo, Finnland) beabsichtigt, über seine 98,9%-ige Muttergesellschaft One Equity Partners LLC
(510 Madison Avenue, New York, USA), die alleinige Kontrolle über Plasbel Plásticos, S.A.U. (Calle Venezuela, Parcelas 6.8, 6.9 y 6.10, Alcantarilla, Spanien) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Verpackungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2021 weggefallen.