Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; Medical Business Center GmbH; ADL-Gruppe GmbH
BWB/Z-5315
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt, mittelbar 52 % der Anteile sowie (negative) alleinige Kontrolle an der Medical Business Center GmbH, Senden, Deutschland, sowie an der ADL-Gruppe GmbH, Amt Wachsenburg, Deutschland, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen; Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2021 weggefallen.