Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sandvik Aktiebolag; DSI Underground Holdings S.à.r.l.
BWB/Z-5312
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sandvik Aktiebolag beabsichtigt, alleinige Kontrolle über die und sämtliche Anteile an DSI Underground Holdings S.à.r.l. zu erwerben. DSI Underground Holdings S.à.r.l. ist im Bereich Berg- und Tunnelbau und dort im Bereich Grundabstützungssysteme tätig.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden; Tunnelbau
Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2021 weggefallen.