Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wipro Limited; Capco-Gruppe - BWB/Z-5310 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wipro Limited; Capco-Gruppe

BWB/Z-5310

18.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der direkte und indirekte Erwerb aller Anteile an verschiedenen Unternehmen, die zusammen die Capco-Gruppe bilden, durch Wipro Limited (Indien).

Betroffener Geschäftszweig: Beratung.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2021 weggefallen.

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