Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Plansee Holding AG; Ceratizit S.A.
BWB/Z-5309
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Plansee Holding AG, Reutte, Österreich, beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung von 50 % an Ceratizit S.A., Mamer, Luxemburg, zu erhöhen und mittelbar weitere 39 % der Anteile sowie alleinige Kontrolle an Ceratizit S.A. zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Maschinenwerkzeuge und Metallindustrie.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Werkzeugmaschinen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2021 weggefallen.