Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France S.A.; Jakala S.p.A. - BWB/Z-5308 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France S.A.; Jakala S.p.A.

BWB/Z-5308

17.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian France S.A., Frankreich, beabsichtigt, mittelbar mehr als 50 % der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Jakala S.p.A., Italien, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig:  Public-Relations- und Unternehmensberatung.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.04.2021 weggefallen.

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