Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Intermediate Capital Group plc; Waterland Strategic Opportunities Fund I C.V.; UP Holding NV
BWB/Z-5307
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Intermediate Capital Group plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt mehr als 25% der Anteile an UP Holding NV, Belgien, indirekt zu erwerben.
Das Vorhaben betrifft die Herstellung von und Großhandel mit Tiernahrung.
Geschäftszweig: Herstellung von Futtermitteln und sonstiger Großhandel.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2021 weggefallen.