Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intermediate Capital Group plc; Waterland Strategic Opportunities Fund I C.V.; UP Holding NV - BWB/Z-5307 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intermediate Capital Group plc; Waterland Strategic Opportunities Fund I C.V.; UP Holding NV

BWB/Z-5307

16.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Intermediate Capital Group plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt mehr als 25% der Anteile an UP Holding NV, Belgien, indirekt zu erwerben.


Das Vorhaben betrifft die Herstellung von und Großhandel mit Tiernahrung.


Geschäftszweig: Herstellung von Futtermitteln und sonstiger Großhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2021 weggefallen.

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