Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DCC plc; Wörner Medizinprodukte Holding GmbH
BWB/Z-5305
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DCC plc (Irland) beabsichtigt, eine 100%-Beteiligung an und alleinige Kontrolle über Wörner Medizinprodukte Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit medizinischen Produkten und Verbrauchsartikeln.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2021 weggefallen.