Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sartorius AG; die gesamte Chromatographie Prozessequipment Sparte von Novasep Process SAS
BWB/Z-5304
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sartorius AG, Göttingen, Deutschland beabsichtigt, indirekt, durch Sartorius Stedim Biotech S.A., Aubagne, Frankreich, die Chromatographie Prozessequipment Sparte von Novasep Process SAS, Pompey, Frankreich, und ihren Tochtergesellschaften, im Wege eines kombinierten Vermögens- und Anteilserwerbers, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2021 weggefallen.