Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Asamer Kies- und Betonwerke GmbH; KIAS Recycling GmbH - BWB/Z-5302 | Bundeswettbewerbsbehörde

Asamer Kies- und Betonwerke GmbH; KIAS Recycling GmbH

BWB/Z-5302

15.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH (Ohlsdorf, Österreich), die wirtschaftlich letztlich im Eigentum von drei Mitgliedern der Familie Asamer steht, beabsichtigt, mittelbar über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Saranus Beteiligungsverwaltungs GmbH (Ohlsdorf, Österreich), alleinige Kontrolle über die KIAS Recycling GmbH (Kirchdorf an der Krems, Österreich) zu erwerben.


Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Rückgewinnung von Werkstoffen aus Altreifen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2021 weggefallen.

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