Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BlueCo GmbH; GBA Investment GmbH
BWB/Z-5301
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ardian France, S.A. beabsichtigt mittelbar über die Gesellschaft BlueCo GmbH mit dem Sitz in München, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Maximilianstraße 35, c/o Sidley Austin (CE) LLP, 80539 München, Deutschland, alleinige Kontrolle über die GBA Investment GmbH zu erwerben.
Die GBA Investment GmbH ist im Bereich von Laboranalyen und damit verbun-denen Dienstleistungen tätig.
Betroffener Geschäftszweig: Technische, physikalische und chemische Untersuchung,Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie,Sonstige Forschung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2021 weggefallen.