Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Questel Germany Holding GmbH; PP European lP Holding GmbH; PP lP Holding GmbH - BWB/Z-5299 | Bundeswettbewerbsbehörde

Questel Germany Holding GmbH; PP European lP Holding GmbH; PP lP Holding GmbH

BWB/Z-5299

11.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten direkten Ennrerb von 100% der Kapitalanteile und von alleiniger Kontrolle über PP European lP Holding GmbH und PP lP Holding GmbH durch Questel Germany Holding GmbH, welche indirekt durch lK lnvestment Partners S.ä r.l. und Eurazeo SE kontrolliert wird.


Betroffener Geschäftsbereich: IP-Software und Unterstützungssysteme

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2021 weggefallen.

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