Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EasyPark Group SAS; PARK NOW Group Holding B.V
BWB/Z-5296
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EasyPark Group AS, Norwegen, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über PARK NOW Group Holding B.V., Niederlande.
Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 01.04.2021 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.