Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Betriebsgesellschaft m.b.H.; A.Ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH; Ordensklinikum Ried Holding GmbH - BWB/Z-5291 | Bundeswettbewerbsbehörde

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Betriebsgesellschaft m.b.H.; A.Ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH; Ordensklinikum Ried Holding GmbH

BWB/Z-5291

04.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH, und die TAU.GRUPPE.VÖCKLABRUCK Holding der Franziskanerinnen von Vöcklabruck GmbH, beabsichtigten die Zusammenführung und gemeinsame Kontrolle ihrer beiden Ordensspitäler in Ried und Braunau.

Betroffener Geschäftsbereich: Krankenhausdienstleistungen sowie zugehörige Nebenleistungen (z.B. Betriebsküche, medizinische Leistungen im Bereich der Pathologie, Laborleistungen, Gebäudereinigung).

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2021 weggefallen.

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