Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Betriebsgesellschaft m.b.H.; A.Ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH; Ordensklinikum Ried Holding GmbH
BWB/Z-5291
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Vinzenz Gruppe Krankenhausbeteiligungs- und Management GmbH, und die TAU.GRUPPE.VÖCKLABRUCK Holding der Franziskanerinnen von Vöcklabruck GmbH, beabsichtigten die Zusammenführung und gemeinsame Kontrolle ihrer beiden Ordensspitäler in Ried und Braunau.
Betroffener Geschäftsbereich: Krankenhausdienstleistungen sowie zugehörige Nebenleistungen (z.B. Betriebsküche, medizinische Leistungen im Bereich der Pathologie, Laborleistungen, Gebäudereinigung).
Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2021 weggefallen.