Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SOF-11 Klimt CAI S.à.r.l.; CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft - BWB/Z-5290 | Bundeswettbewerbsbehörde

SOF-11 Klimt CAI S.à.r.l.; CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft

BWB/Z-5290

03.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von alleiniger Kontrolle an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft,Wien, Österreich, durch SOF-11 Klimt CAI S.à.r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.


Betroffener Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2021 weggefallen.

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