Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hyland Software, Inc.; Nuxeo Group Limited - BWB/Z-5289 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hyland Software, Inc.; Nuxeo Group Limited

BWB/Z-5289

03.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hyland Software, Inc., Vereinigte Staaten, beabsichtigt das gesamte ausgegebene und auszugebende Grundkapital an und somit alleinige Kontrolle
über Nuxeo Group Limited, England, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Content Services Software

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2021 weggefallen.

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